Informationen zu Vogel-Abgaben



Die meisten Papageien wechseln im Laufe Ihres Lebens mehrmals den Besitzer. Die Papageien verlieren ihr Zuhause und ihre Bezugspersonen. Das ist für sie oft nicht einfach, wobei Papageien aus Einzelhaltung eine Abgabe wesentlich schwerer verkraften. Manche fressen nach einem Umzug tagelang nichts, da sie traurig sind und vor der neuen Umgebung, den neuen Personen und anderen Vögeln Angst haben. Andererseits gibt es auch Papageien, die sich sofort umgewöhnen können und denen ein Umzug offensichtlich nicht viel auszumachen scheint.


Bitte überlegen Sie vor einer Abgabe genau, ob das die richtige Lösung ist oder ob sich „kleinere“ Probleme lösen lassen ohne den/die Papageien abgeben zu müssen. Geben Sie ihren Vogel nicht unbedacht weg!!! Tauschen Sie ihn nicht aus Bequemlichkeit gegen einen "einfacheren" Vogel aus, das hat er nicht verdient -  arbeiten sie an eventuellen kleinen Problemen, suchen Sie das Gespräch mit anderen Vogelbesitzern. Er hat nur Sie und verlässt sich auf Sie - dass sie ihn nicht wie eine Ware behandeln, sondern wie ein Wesen mit Empfindungen.


Ich helfe auch gern bei Vermittlungen, wenn möglich. Eine Vermittlung kann lange dauern, da der Papagei ja nicht bei irgendjemandem landen soll, sondern bei jemandem, dem man vertraut (eine Garantie gibt es leider trotzdem nie, egal wie sehr man die Person geprüft hat).

Sehr schwierig ist eine Vermittlung bei aggressiven Papageien. 


Sollte kein Weg daran vorbei führen ihn/sie abzugeben:


  • Sie können Ihren Vogel privat inserieren auf der Seite www.federnhilfe.de. Hier inserieren viele Halter, die Vögel suchen oder abgeben müssen. Es werden keine Verkaufsanzeigen angenommen, sondern nur kostenlose Abgaben veröffentlicht.
  • Fragen Sie z.B.  bei :  (bitte Kontakte selbst googeln)

         Papageienhilfe Kreis Düren e.V.

          Papageienhilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

        Papageienheimat e.V.

          Papageienhof Dreiländereck
          Rita Ohnhäuser in Berlin

          Papageienschutzzentrum Bremen

          Papageienparadies Busse

          - einige haben vielleicht Notfall-Plätze und vermitteln dann weiter, andere

            helfen bei Vermittlungen wenn eine Abgabe nicht super dringend ist 

            (kann dann länger dauern)


 

  • Fragen Sie bei vogelkundigen Tierärzten oder in Tierheimen nach Kontakten zu anderen Papageienhaltern. 
  • Suchen Sie auf facebook Gleichgesinnte und schildern Sie ihr Problem
  • Hängen Sie Zettel aus beim Tierarzt, im Tierheim und im Zoofachgeschäft.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Vogelvereinen auf.
  • Manchmal ergibt sich ganz zufällig eine Option bei vertrauenswürdigen Menschen - erzählen Sie vielen Leuten von der gewünschten Abgabe und verschweigen Sie nichts. Aber bitte nicht blauäugig irgendjemandem die Papageien geben, nur weil eine schnelle Lösung in Sicht ist. Bitte prüfen Sie die Interessenten genau!!
  • Geben Sie Ihren Vogel NUR mit einem Schutzvertrag ab! Ein Textbeispiel finden Sie unten. Telefonieren Sie mehrmals mit den Interessenten, lassen Sie sich auf jeden Fall Fotos schicken und am Besten besuchen Sie die Interessenten vorab noch um zu prüfen, ob die Fotos auch den wahren Zustand zeigen. Fotos werden überall im Internet kopiert und als eigene Bilder ausgegeben!
  • Beschreiben Sie Ihren Vogel wahrheitsgetreu, auch die schlechten Seiten! Machen Sie ein gutes, ansprechendes Foto – möglichst nicht „hinter Gittern“, unscharf oder dunkel.  Am Besten lassen Sie Ihren Vogel vor Abgabe noch einmal von einem vogelkundigen Tierarzt durchchecken.
  • Behalten Sie Kontakt zum neuen Besitzer und wenn der Vogel wieder abgegeben werden muss z.B. wegen Unverträglichkeit mit einem anderen Vogel oder weil etwas Unvorhergesehenes passiert: nehmen Sie ihn zurück! Er hat Ihnen vertraut und hat es nicht verdient, ein Wanderpokal zu werden. Fühlen Sie sich weiterhin verantwortlich für ihn!
  • Geben Sie ihn NICHT in Einzelhaltung ab, auch wenn er jahrelang in Einzelhaltung gelebt hat ! Eine Vergesellschaftung ist fast immer möglich, Einzelhaltung nicht tiergerecht und wird sogar von den Behörden geahndet.
  • Vorsicht im Winter ! Geben Sie einen Vogel im Winter aus Innenhaltung nicht in eine Außenvoliere - er ist die Kälte nicht gewohnt und kann krank werden und versterben.
  • Die Mindest- Käfigmaße für 2 Papageien in der Größe Graupapagei bzw. Amazone in Schleswig-Holstein (in anderen Bundesländern eventuell anders!) betragen 2 m Länge, 2 m Höhe und 1 m Tiefe. Achten Sie darauf, dass der neue Besitzer Vögel nicht in winzigen Käfigen hält!
  • Eine Vergesellschaftung von 2 fremden Vögeln muss vorsichtig erfolgen, in 2 getrennten Käfigen. Siehe auch die Seite  Vergesellschaften  . Während dieser Zeit kann ein Vogel auch in einem kleineren Käfig von 1 m Breite untergebracht werden, der neben dem 2 Vogel steht. NUR übergangsweise natürlich !
  • Geben Sie große Aras nicht in Käfighaltung ab, Aras benötigen ein großes Vogelzimmer oder eine große Außenvoliere.
  • Vorsicht bei Kleinanzeigen mit dem Text : nehme alle Ihre Vögel auf !  Hole ab…..Dazu werden tolle Bilder gezeigt mit niedlichen Vögeln. Diese Vögel verstehen sich auf keinen Fall dauerhaft (z.B. Voliere mit Kakadu und Wellensittich in Holzvoliere, wobei weder der Wellensittich noch die Holzvoliere lange hält!). Meistens fehlt auch noch ein Schutzhaus und die Vögel frieren im Winter. Dazu kommt, wie oben schon beschrieben, dass die meisten Fotos geklaut sind. Hier wird eine schnelle Lösung angeboten, die Vögel werden allerdings oft oder sogar immer umgehend weiterverkauft – den Vogel hätten Sie dann auch selbst verkaufen können!
  • NIEMALS : Eine Abgabe von einem einzelnen alten Vogel, der nur Menschen kennt, an einen TIERPARK in Gruppenhaltung. Der Vogel kennt keine Artgenossen, keine Voliere, keine Außenhaltung und Menschen sind dort auch nur kurz zum Füttern. Solche Vögel müssen langsam an Artgenossen gewöhnt werden. Eine Gruppe kann ganz schnell einen neu hinzugekommenen Vogel töten oder zu Tode jagen, insbesondere wenn er die Körpersprache nicht versteht – da er ja nur bei Menschen gelebt hat -, schlecht fliegen kann und sowieso traurig und verunsichert ist, weil er nicht versteht warum er sein Zuhause verloren hat (auch wenn es schlecht war).
  •  Muster Schutzvertrag :
Schutzvertrag.pdf (239.76KB)
Schutzvertrag.pdf (239.76KB)




Schutzvertrag


Zwischen dem Vorbesitzer
Name:
Adresse:
Tel.-Nr.:
Email:


und dem Übernehmer
Name:
Adresse:
Tel.-Nr.:
Email:


wird folgender Vertrag abgeschlossen:


Übernahme folgenden Vogels / folgender Vögel:
Vogelart:
Name(n):
Anzahl:
Geschlecht(er):
Farbe:
Kennzeichen (Ring- oder Chipnummer)


§ 1 Der Übernehmer verpflichtet sich, den Vogel oder die Vögel selbst zu betreuen. Die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf an andere Personen ist ohne Absprache mit dem Vorbesitzer nicht gestattet.


§ 2 Der Übernehmer verpflichtet sich zu einer artgerechten Haltung des Vogels / der Vögel entsprechend des Deutschen Tierschutzgesetzes. Der Käfig bzw. die Voliere müssen den Mindestmaßen des Gutachtens des Landwirtschaftsministeriums: Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (1995) entsprechen. Ausreichender zusätzlicher Freiflug bei Innenhaltung wird garantiert. Garantierter Freiflug pro Tag: ___ Stunden. Der Übernehmer verpflichtet sich bei Bedarf alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen.


§ 3 Der Vorbesitzer verpflichtet sich den Zustand des Vogels / der Vögel wahrheitsgemäß anzugeben und Krankheiten oder Behinderungen vorher zu beschreiben. Es wird keine Haftung für nicht erkannte bestehende Erkrankungen übernommen. Folgende Erkrankungen / Behinderungen sind bekannt (a) aktuelle, b) frühere Erkrankungen: _______


§ 4 Der Vorbesitzer behält sich vor, die Haltung in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung des Vertrags darf der Vorbesitzer nach einer einmaligen Aufforderung, die Zustände zu verbessern und nach einer weiteren Kontrolle den Vogel / die Vögel umgehend wieder mitnehmen.


§ 5 Der Vorbesitzer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Vogel / die Vögel verursacht werden.


§ 6 Bei Problemfällen (z.B. nicht erfolgreicher Vergesellschaftung) wird der Vogel zurückgenommen.


§ 7 Eine gewerbsmäßige Zucht mit dem Vogel / den Vögeln ist gestattet. ٱ ja ٱ nein


§ 8 Es wurde eine Schutzgebühr in Höhe von 0 € vereinbart und vom Übernehmer bezahlt. (wenn hier ein Betrag eingetragen wird, ist es ein VERKAUF und Sie haben keine Rechte auf Einhaltung der anderen Vereinbarungen !!!)


§ 9 Zusätzliche Vereinbarungen:


§ 10 Dieser Schutzvertrag ist in zweifacher Ausfertigung erstellt. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.
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Ort, Datum
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Unterschrift des Vorbesitzers            Unterschrift des Übernehmers


 
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